Konditionen.

Was gilt, wenn Sie über uns einstellen. Maßgeblich ist die Fassung, die auf Ihrem Schreiben steht; haben Sie unsere Vermittlungsvereinbarung unterschrieben, geht diese vor.

Das Wichtigste in Kürze

Fassungen 2026-10b, 2026-11a und 2026-11b

  • Bezahlt wird nur bei Erfolg: wenn Sie oder ein verbundenes Unternehmen einen von uns vorgestellten Kandidaten einstellen oder über Dritte einsetzen (Einzelheiten in Nr. 2).
  • Festpreis je Einstellung, in Ihrem Schreiben genannt; höchstens 25 % des vereinbarten Bruttojahresgehalts (Nr. 1).
  • Keine Vorauszahlung. Fällig mit dem ersten Arbeitstag (Nr. 3); nach der Pilotkondition der Fassung 2026-11b (für Vereinbarungen bis 31.12.2026) erst 4 Wochen danach, und nur, wenn die Person dann noch ungekündigt beschäftigt ist (Nr. 3a).
  • 3 Monate Garantie: nach Ihrer Wahl 50 % zurück oder einmal kostenfrei Ersatz (Voraussetzungen in Nr. 4).
  • Schutzfrist: 12 Monate ab Vorstellung (Nr. 2).
  • Keine Exklusivbindung: Sie können parallel weiter selbst suchen.
  • Für Bewerber kostenlos (Nr. 7). Derzeit ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer, § 19 UStG).

Fassungen

Jedes Schreiben nennt seine Fassung und den Festpreis für die Stelle. Hier finden Sie die Fassungen 2026-10b, 2026-11a und 2026-11b im Wortlaut.

Fassung 2026-11b

Fällig: Pilotkondition (für Vereinbarungen bis 31.12.2026): Sie zahlen erst, wenn der Kandidat 4 Wochen nach seinem ersten Arbeitstag noch ungekündigt bei Ihnen beschäftigt ist; sonst entfällt das Honorar für diese Beschäftigung. Rechnung danach, zahlbar binnen 14 Tagen nach Ablauf der 4 Wochen, frühestens 7 Tage nach Rechnungszugang (Nr. 3a).

Annahme: Zur Annahme genügt eine E-Mail „Einverstanden – TB-BR-…“ (unser Zeichen aus dem Schreiben) mit Ihrem Vor- und Nachnamen (gern in der Signatur) oder die unterschriebene Vereinbarung als Scan oder Foto. Am schnellsten geht es, wenn sie vom Inhaber, von der Geschäftsführung oder von einem Prokuristen kommt; sonst genügt zusätzlich eine kurze Bestätigung von einer dieser Personen per E-Mail.

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Fassung 2026-11a

Fällig: mit dem ersten Arbeitstag; zahlbar binnen 14 Tagen danach, frühestens 7 Tage nach Rechnungszugang.

Annahme: Am sichersten mit der unterschriebenen Vereinbarung, als Scan oder Foto per E-Mail. Alternativ per E-Mail „Einverstanden – TB-BR-…“ (unser Zeichen aus dem Schreiben) mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrer Funktion und Firma sowie einer Grußformel.

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Fassung 2026-10b

Fällig: mit dem ersten Arbeitstag; zahlbar binnen 14 Tagen danach, frühestens 7 Tage nach Rechnungszugang.

Annahme: wie in Ihrem Schreiben beschrieben. Bitte nennen Sie dabei Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Funktion. Am sichersten ist auch hier die unterschriebene Vereinbarung.

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Die Fassungen 2026-10b und 2026-11a haben denselben Wortlaut. In Schreiben mit 2026-11a beschreiben wir zusätzlich genauer, wie die Annahme in Textform aussieht. Die Fassung 2026-11b ergänzt sie unter anderem um die Pilotkondition (Nr. 3a) und gilt für eine Stelle, sobald Sie sie annehmen; sie ersetzt dann für diese Stelle frühere Fassungen unseres Schreibens (Nr. 9). Steht auf Ihrem Schreiben eine andere Fassung, gilt der Wortlaut in Ihrem Schreiben. Andere Fassungen senden wir Ihnen auf Anfrage.

Wer annehmen kann

Annehmen kann, wer Ihren Betrieb vertreten darf, zum Beispiel der Inhaber, ein Geschäftsführer oder ein Prokurist. Wir prüfen das im Handelsregister oder im Impressum. Lässt es sich dort nicht feststellen, etwa weil jemand anderes aus Ihrem Haus schreibt, bitten wir zusätzlich um die unterschriebene Vereinbarung (wenn vorhanden, mit Firmenstempel) oder um eine kurze Bestätigung von jemandem, der Ihren Betrieb vertreten darf; den Gesprächstermin stimmen wir in der Zwischenzeit schon ab. Den Eingang jeder Annahme bestätigen wir per E-Mail. Name und Kontakt des Kandidaten erhalten Sie nach der bestätigten Annahme, sobald er der Weitergabe an Ihren Betrieb zugestimmt hat.

Vereinbarung

Mit dem Profil erhalten Sie unsere Vermittlungsvereinbarung zum Unterschreiben. Gern senden wir sie Ihnen auch vorab: info@meisterwahl-jobs.de.

Vermittler: Meisterwahl Personalvermittlung (Inhaber und Anschrift: siehe Impressum). Private Arbeitsvermittlung, keine Arbeitnehmerüberlassung.

Stand: November 2026