Konditionen, Fassung 2026-11a.

Wortlaut der Konditionen unserer Schreiben mit dem Vermerk „Fassung 2026-11a“ (ohne Betrag und Zeichen; beides steht in Ihrem Schreiben).

  1. Festpreis für diese Stelle: der in Ihrem Schreiben genannte Betrag je Einstellung, höchstens jedoch 25 % des vereinbarten Bruttojahresgehalts (bei Teilzeit auf Vollzeit hochgerechnet). Der Festpreis versteht sich ohne Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) berechnen wir derzeit keine; wird sie gesetzlich fällig, kommt sie hinzu.
  2. Nur bei Erfolg: wenn der Auftraggeber oder ein verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) binnen 12 Monaten ab Vorstellung (Zugang unserer ersten E-Mail mit Kandidatendetails, nicht dieses Schreiben, auch wenn sie vor Ihrer Annahme zugeht) infolge unserer Vorstellung mit einem vorgestellten Kandidaten einen Arbeits- oder Dienstvertrag schließt (auch Teilzeit, befristet, freie Mitarbeit) oder ihn über Dritte einsetzt (etwa per Arbeitnehmerüberlassung), gleich für welche Stelle.
  3. Das Honorar entsteht und ist fällig mit dem ersten Arbeitstag (Arbeitsantritt) aus einem Vertrag nach Nr. 2. Rechnung danach; zahlbar ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Arbeitsantritt, frühestens 7 Tage nach Rechnungszugang (ohne Meldung nach Nr. 5 entfällt diese Frist). Kein Antritt: kein Honorar. Vereitelt der Auftraggeber den Antritt treuwidrig, gilt das Honorar als entstanden (§ 162 BGB).
  4. Garantie: Endet das Arbeitsverhältnis binnen 3 Monaten nach Arbeitsantritt durch Kündigung des Kandidaten, Aufhebung auf dessen Wunsch oder Ihre Kündigung aus Gründen in seiner Person oder seinem Verhalten, erstatten wir nach Ihrer Wahl 50 % des gezahlten Festpreises oder suchen einmalig kostenfrei Ersatz für dieselbe Stelle (stellen wir binnen 3 Monaten nach Ihrer Mitteilung keinen geeigneten Ersatzkandidaten vor: 50 %). Voraussetzung: Mitteilung samt Wahl in Textform binnen 5 Werktagen nach Zugang der Kündigung bzw. Abschluss der Aufhebung. Bei Erstattung ermäßigt sich ein noch offener Festpreis um 50 %; bei Ersatz bleibt er geschuldet.
  5. Der Auftraggeber teilt dem Vermittler den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem vorgestellten Kandidaten sowie das Eintrittsdatum und das vereinbarte Bruttojahresgehalt innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss mit, ebenso in Textform binnen 5 Werktagen danach den tatsächlichen Arbeitsantritt und jede Verschiebung oder Absage des Starts; Gleiches gilt für jeden Vertrag nach Nr. 2. Ohne Gehaltsangabe gilt der volle Festpreis; eine spätere Angabe berichtigt die Rechnung. Auf Anfrage erteilt er Auskunft.
  6. Profile sind vertraulich. Gibt der Auftraggeber ein Profil schuldhaft weiter und stellt der Dritte den Kandidaten binnen 12 Monaten ab Vorstellung ein, schuldet der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des Festpreises, außer er weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kennt er einen Kandidaten schon, meldet er das binnen 5 Werktagen nach Vorstellung, Ihrer Annahme oder unserer Namensnennung (was später ist); dann kein Honorar, außer unsere Vorstellung war mitursächlich.
  7. Name und Kontakt nur mit Einwilligung des Kandidaten für genau Ihre Stelle; Kandidaten zahlen nichts.

Vermittler: Meisterwahl Personalvermittlung (Inhaber und Anschrift: siehe Impressum), keine Arbeitnehmerüberlassung.

Datenschutz (Art. 14 DSGVO): Zweck und Interesse: Geschäftsanbahnung (dieses Angebot); Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Daten: Firma, Anschrift, ggf. Ansprechpartner (Quelle: Stellenanzeige, Impressum); Empfänger: Druck-/Postdienstleister. Speicherdauer: bis 12 Monate nach dem letzten Kontakt. Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung; Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (BayLDA, Ansbach). Widerspruch gegen Werbung jederzeit (Art. 21 DSGVO): „Keine Post – TB-BR-…“ genügt (dann nur Sperrliste mit Name und Anschrift). Mehr: Datenschutzerklärung, Abschnitt 7.

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Fassung 2026-11a · veröffentlicht im November 2026