Konditionen, Fassung 2026-11b.

Wortlaut der Konditionen unserer Schreiben und Vereinbarungen mit dem Vermerk „Fassung 2026-11b“ (ohne Betrag und Zeichen; beides steht in Ihrem Schreiben).

Das Wichtigste in 6 Punkten

Kurzüberblick ohne eigene Regelung; maßgeblich sind allein Nr. 1–9.

  1. Festpreis: der in Ihrem Schreiben genannte Betrag je Einstellung, höchstens 25 % des Bruttojahresgehalts (Nr. 1).
  2. Nur wenn Sie oder ein verbundenes Unternehmen einen von uns vorgestellten Kandidaten beschäftigen, gleich in welcher Form (auch befristet, in Teilzeit, als Minijob, in freier Mitarbeit oder über Dritte) und für welche Stelle (Nr. 2).
  3. Pilotkondition für Vereinbarungen bis 31.12.2026: Sie zahlen erst, wenn die Person 4 Wochen nach ihrem ersten Arbeitstag noch ungekündigt beschäftigt ist; sonst entfällt das Honorar für diese Beschäftigung (Einzelheiten: Nr. 3a).
  4. Danach Garantie bis 3 Monate nach Arbeitsantritt: 50 % Erstattung oder einmalig kostenfreier Ersatz (Voraussetzungen: Nr. 4).
  5. Keine Exklusivität, keine Vorauszahlung, keine Mindestlaufzeit (Nr. 9).
  6. Schutzfrist 12 Monate ab Vorstellung (Nr. 2).

1. Festpreis für diese Stelle: der in Ihrem Schreiben genannte Betrag je Einstellung, höchstens jedoch 25 % des vereinbarten Bruttojahresgehalts (bei Teilzeit auf Vollzeit hochgerechnet), je vorgestelltem Kandidaten nur einmal. Bruttojahresgehalt ist die vereinbarte feste Jahresvergütung einschließlich fester Zulagen; bei freier Mitarbeit oder Einsatz über Dritte die für die ersten 12 Monate vereinbarte Vergütung. Der Festpreis versteht sich ohne Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) berechnen wir derzeit keine; wird sie gesetzlich fällig, kommt sie hinzu.

2. Nur bei Erfolg: wenn der Auftraggeber oder ein verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) binnen 12 Monaten ab Vorstellung (Zugang unserer ersten E-Mail mit Kandidatendetails, nicht unser Angebotsschreiben, auch wenn sie vor Ihrer Annahme zugeht) infolge unserer Vorstellung mit einem vorgestellten Kandidaten einen Arbeits- oder Dienstvertrag schließt (auch Teilzeit, befristet, Minijob, freie Mitarbeit) oder ihn über Dritte einsetzt (etwa per Arbeitnehmerüberlassung), gleich für welche Stelle.

3. Zahlung: Das Honorar entsteht mit dem ersten tatsächlichen Arbeitstag (Arbeitsantritt) aus einem Vertrag nach Nr. 2. Rechnung danach; zahlbar ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Arbeitsantritt, frühestens 7 Tage nach Rechnungszugang (ohne Meldung nach Nr. 5 entfällt diese Mindestfrist); nach Fristablauf gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Kein Antritt: kein Honorar. Vereitelt der Auftraggeber den Antritt treuwidrig, gilt das Honorar als entstanden (§ 162 BGB).

3a. Pilotkondition für Vereinbarungen, die bis 31.12.2026 zustande kommen: Abweichend von Nr. 3 ist das Honorar erst 4 Wochen nach dem ersten tatsächlichen Arbeitstag zahlbar, und zwar binnen 14 Tagen danach, frühestens 7 Tage nach Rechnungszugang. Es entfällt (§ 158 Abs. 2 BGB), wenn das Arbeits- bzw. Einsatzverhältnis innerhalb dieser 4 Wochen gekündigt, aufgehoben oder sonst beendet wird, gleich aus welchem Grund. Führt der Auftraggeber die Beendigung wider Treu und Glauben herbei, entfällt das Honorar nicht (§ 162 Abs. 2 BGB). Eine Kündigung oder Aufhebung, nach der der Kandidat über den Beendigungstermin hinaus weiterbeschäftigt wird (etwa nach Rücknahme oder angenommener Änderungskündigung), bleibt außer Betracht; das Honorar ist dann binnen 14 Tagen nach dem Beendigungstermin zahlbar. Der Auftraggeber teilt eine Kündigung oder Aufhebung innerhalb der 4 Wochen binnen 5 Werktagen nach Zugang der Kündigung bzw. Abschluss der Aufhebung in Textform mit und bestätigt nach Ablauf der 4 Wochen auf Anfrage binnen 5 Werktagen in Textform, ob das Verhältnis fortbesteht; bei schuldhafter Verletzung ersetzt er den daraus entstehenden Schaden. Die Pilotkondition gilt je Kandidat einmal; für einen späteren Vertrag nach Nr. 2 mit demselben Kandidaten gilt Nr. 3. Nr. 4 gilt für eine Kündigung oder Aufhebung nach Ablauf der 4 Wochen. Nr. 2 und Nr. 7 bleiben unberührt.

4. Garantie: Endet das Arbeitsverhältnis binnen 3 Monaten nach Arbeitsantritt durch Kündigung des Kandidaten, Aufhebung auf dessen Wunsch oder Ihre Kündigung aus Gründen in seiner Person oder seinem Verhalten, erstatten wir nach Ihrer Wahl 50 % des gezahlten Festpreises oder suchen einmalig kostenfrei Ersatz für dieselbe Stelle (stellen wir binnen 3 Monaten nach Ihrer Mitteilung keinen geeigneten Ersatzkandidaten vor: 50 %). Voraussetzung: Mitteilung samt Wahl in Textform binnen 5 Werktagen nach Zugang der Kündigung bzw. Abschluss der Aufhebung. Bei Erstattung ermäßigt sich ein noch offener Festpreis um 50 %; bei Ersatz bleibt er geschuldet. Keine Garantie bei betriebsbedingter Kündigung oder erneuter Tätigkeit des Kandidaten nach Nr. 2 binnen 12 Monaten ab Vorstellung (eine Erstattung ist dann zurückzuzahlen).

5. Mitteilung: Der Auftraggeber teilt uns in Textform mit: den Abschluss eines Vertrags nach Nr. 2 mit einem vorgestellten Kandidaten samt Eintrittsdatum und vereinbartem Bruttojahresgehalt binnen 5 Werktagen nach Vertragsschluss, den tatsächlichen Arbeitsantritt binnen 5 Werktagen nach diesem und jede Verschiebung oder Absage des Starts binnen 5 Werktagen, nachdem sie feststeht. Ohne Gehaltsangabe gilt der volle Festpreis; eine spätere Angabe berichtigt die Rechnung. Auf Anfrage erteilt er binnen 10 Werktagen Auskunft, ob und zu welchen Bedingungen (Vertragsart, Eintrittsdatum, Vergütung) ein solcher Vertrag besteht, und belegt dies durch einen auf diese Angaben beschränkten Auszug. Verletzt er diese Pflichten schuldhaft, ersetzt er den daraus entstehenden Schaden, insbesondere die Kosten der Ermittlung.

6. Bekannte Kandidaten: Kennt der Auftraggeber einen vorgestellten Kandidaten schon, meldet er das binnen 5 Werktagen nach Vorstellung, Ihrer Annahme oder unserer Namensnennung (was später ist) in Textform mit Datum und Quelle; dann kein Honorar, außer unsere Vorstellung war mitursächlich. Eine spätere Eigenbewerbung des Kandidaten schließt das Honorar nicht aus, wenn unsere Vorstellung mitursächlich war. Die gesetzliche Beweislast bleibt unberührt.

7. Vertraulichkeit: Profile und Kandidatendaten sind vertraulich und nur für die eigene Stellenbesetzung bestimmt. Gibt der Auftraggeber sie schuldhaft an Dritte weiter und schließt der Dritte binnen 12 Monaten ab der Vorstellung einen Vertrag nach Nr. 2 mit dem Kandidaten, schuldet der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des Festpreises, höchstens jedoch 25 % des vereinbarten Bruttojahresgehalts (soweit bekannt); ein nach Nr. 2 gezahlter Festpreis wird angerechnet; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Datenschutz: Jede Partei ist eigenständiger Verantwortlicher (DSGVO), keine Auftragsverarbeitung. Der Auftraggeber nutzt Kandidatendaten nur für dieses Bewerbungsverfahren und löscht die Daten nicht eingestellter Kandidaten spätestens 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens. Name und Kontakt nur mit Einwilligung des Kandidaten für genau Ihre Stelle; Kandidaten zahlen nichts. Keine Arbeitnehmerüberlassung.

9. Zustandekommen: Die Vereinbarung kommt zustande, sobald uns Ihre Annahme in Textform zugeht, etwa per E-Mail „Einverstanden – TB-BR-…“ mit dem Namen der erklärenden Person (am besten Vor- und Nachname, gern in der Signatur) oder als unterschriebene Vereinbarung Express (Scan oder Foto); geht sie später als 3 Monate nach dem Datum unseres letzten Angebots zu, erst mit unserer Bestätigung. Dieses Angebot richtet sich nur an Unternehmer (§ 14 BGB). Wer annimmt, erklärt, den Auftraggeber vertreten zu dürfen. Name und Kontakt des Kandidaten senden wir erst, wenn er zugestimmt hat (Nr. 8) und diese Befugnis feststeht (laut Handelsregister oder Impressum als Inhaber, vertretungsberechtigter Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand oder Prokurist) oder eine solche Person die Annahme in Textform bestätigt; Termine stimmen wir schon vorher ab. Keine Exklusivität, keine Vorauszahlung; jederzeit in Textform kündbar; für bis dahin vorgestellte Kandidaten gelten Nr. 1–9 fort. Sobald vereinbart, ersetzt diese Fassung für die Stelle frühere Fassungen unseres Angebotsschreibens. Individualabreden gehen vor (§ 305b BGB). Es gilt deutsches Recht.

Vermittler („wir“): Meisterwahl Personalvermittlung (Inhaber und Anschrift: siehe Impressum). Auftraggeber („Sie“): das angeschriebene Unternehmen.

Datenschutz (Art. 14 DSGVO): Zweck und Interesse: Geschäftsanbahnung (dieses Angebot); Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Daten: Firma, Anschrift, ggf. Ansprechpartner (Quellen: öffentlich zugänglich, etwa Stellenanzeige, Impressum, Handelsregister bzw. öffentliche Registerportale, Branchenverzeichnisse); Empfänger: Druck-/Postdienstleister. Speicherdauer: bis 12 Monate nach dem letzten Kontakt. Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung; Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (BayLDA, Ansbach). Widerspruch gegen Werbung jederzeit (Art. 21 DSGVO): „Keine Post – TB-BR-…“ genügt (dann nur Sperrliste mit Name, Anschrift und Ihrer Nachricht als Nachweis). Mehr: Datenschutzerklärung, Abschnitt 7.

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Fassung 2026-11b · veröffentlicht im November 2026