Empfehlen Sie jemanden. 500 € für Sie.
Sie kennen jemanden, der eine neue Stelle sucht? Egal in welchem Beruf: Handwerk, Küche, Lager, Fahrer, Technik, Pflege oder Büro. Wir vermitteln in allen Branchen. Sagen Sie uns Bescheid. Wenn wir die Person über Meisterwahl vermitteln, bekommen Sie 500 €.
Für die Person, die Sie empfehlen, ist das kostenlos. Bewerberinnen und Bewerber zahlen bei uns nie etwas.
So geht's
- Fragen Sie die Person zuerst, ob wir uns bei ihr melden dürfen.
- Schreiben Sie uns per WhatsApp (+49 1520 4404223) oder per E-Mail (info@meisterwahl-jobs.de): Ihren Namen, den Namen der Person, ihren Beruf und dass sie einverstanden ist.
- Wir sprechen mit ihr und suchen eine passende Stelle.
Wann wir zahlen: wenn die Person über uns eingestellt wurde, die Arbeit angetreten hat, der Arbeitgeber unser Honorar vollständig bezahlt hat und die ersten 3 Monate ohne Rückerstattung oder Ersatz vorbei sind. Dann überweisen wir innerhalb von 30 Tagen.
Die Empfehlung muss für uns neu sein: Kannten wir die Person schon, gibt es keine Prämie. Alle Bedingungen: Teilnahmebedingungen Empfehlungsprämie
Teilnahmebedingungen Empfehlungsprämie
Meisterwahl Personalvermittlung, München (im Folgenden „wir“; Anbieterangaben im Impressum). Stand: 30.10.2026.
1. Worum es geht. Wer uns eine Person empfiehlt, die Arbeit sucht, erhält eine Prämie von 500 €, wenn wir diese Person nach diesen Bedingungen erfolgreich vermitteln. Die Prämie ist eine freiwillige Leistung von uns. Ein Anspruch entsteht nur, wenn alle Voraussetzungen nach Nr. 4 erfüllt sind.
2. Wer teilnehmen kann. Teilnehmen können nur volljährige natürliche Personen. Ausgeschlossen sind:
a) Unternehmen, Personalvermittler, Personaldienstleister und andere Agenturen sowie Personen, die für diese handeln;
b) Inhaber, Beschäftigte, Organe und Beauftragte des Unternehmens, das die empfohlene Person einstellt, und der mit ihm verbundenen Unternehmen;
c) unsere eigenen Beschäftigten und Beauftragten;
d) die empfohlene Person selbst. Wer sich selbst empfiehlt, auch über Dritte, erhält keine Prämie.
3. Wie eine Empfehlung gilt. Eine Empfehlung gilt erst, wenn sie uns in Textform (WhatsApp, E-Mail, Brief) mit Ihrem Namen sowie Name und Beruf der empfohlenen Person erreicht hat. Sie bestätigen damit, dass die Person vorher eingewilligt hat, dass Sie uns ihre Daten geben und wir sie wegen einer Stelle ansprechen. Ohne diese Einwilligung dürfen Sie uns keine Daten schicken. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Ihre Nachricht bei uns eingeht (Datum und Uhrzeit laut unserem Posteingang).
4. Wann die Prämie fällig wird. Alle folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
a) Die empfohlene Person ist für uns neu. Sie war vor Eingang Ihrer Empfehlung weder in unserem Bewerberbestand gespeichert noch mit uns in Kontakt, und wir hatten sie auch nicht selbst angesprochen.
b) Sie schließt infolge unserer Vermittlung mit einem unserer Auftraggeber einen Arbeitsvertrag und tritt die Arbeit an.
c) Der Auftraggeber hat unser Vermittlungshonorar für diese Person vollständig bezahlt.
d) Die ersten 3 Monate nach Arbeitsantritt sind vorbei, ohne dass wir wegen unserer Garantie Honorar erstatten oder Ersatz stellen mussten.
Sind a) bis d) erfüllt, überweisen wir die Prämie innerhalb von 30 Tagen. Dafür brauchen wir Ihren vollständigen Namen und Ihre IBAN.
5. Eine Prämie pro Person. Für jede vermittelte Person zahlen wir die Prämie nur einmal. Haben mehrere Personen dieselbe Person empfohlen, erhält sie nur, wer die erste vollständige Empfehlung nach Nr. 3 geschickt hat. Für eine zweite Vermittlung derselben Person gibt es keine neue Prämie.
6. Kein Anspruch. Ein Anspruch auf die Prämie besteht nicht oder entfällt, wenn
a) der Arbeitsvertrag nicht zustande kommt, die Person die Arbeit nicht antritt, die Vermittlung rückgängig gemacht wird oder der Auftraggeber nicht vollständig zahlt;
b) die Empfehlung ohne Einwilligung der empfohlenen Person erfolgt ist;
c) Angaben falsch sind, eine Selbstempfehlung vorliegt oder sonst getäuscht oder manipuliert wurde. Eine schon gezahlte Prämie ist dann zurückzuzahlen.
Wir können nicht versprechen, dass wir für die empfohlene Person eine passende Stelle finden.
7. Für die empfohlene Person. Die empfohlene Person zahlt uns nichts, weder jetzt noch später. Die Prämie zahlen wir aus unserem eigenen Honorar. Sie wird nicht vom Gehalt abgezogen. Beim ersten Kontakt sagen wir ihr, von wem die Empfehlung kommt und dass es dafür eine Prämie gibt. Ob sie mit uns zusammenarbeitet, entscheidet sie frei.
8. Steuern. Die Prämie kann für Sie steuerpflichtig sein, zum Beispiel als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Darum kümmern Sie sich selbst. Wir geben keine Steuerberatung.
9. Änderungen und Ende. Wir können das Programm jederzeit für die Zukunft ändern oder beenden. Für Empfehlungen, die vorher bei uns eingegangen sind, gelten die Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt galten.
10. Datenschutz. Die Daten der empfohlenen Person verarbeiten wir nur mit ihrer Einwilligung und nur, um sie wegen passender Stellen anzusprechen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Wir melden uns bei ihr ein einziges Mal, sagen ihr, wer sie empfohlen hat, und informieren sie über die Verarbeitung ihrer Daten (Art. 14 DSGVO). Stimmt sie nicht ausdrücklich zu, speichern wir nichts weiter und löschen ihre Daten spätestens nach 30 Tagen. Ihre eigenen Daten (Name, Kontakt, IBAN) verarbeiten wir, um die Empfehlung zuzuordnen und die Prämie zu zahlen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), und bewahren sie so lange auf, wie es das Steuer- und Handelsrecht verlangt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (BayLDA, Ansbach). Mehr: Datenschutzerklärung und Impressum
11. Sonstiges. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.